Das Wichtigste in Kürze

  • Sichern Sie zuerst Dokumente, Wertsachen und Erinnerungsstücke. Erst danach wird geräumt.
  • Für ein Einfamilienhaus mit durchschnittlicher Einrichtung nennen Fachportale etwa 2.000 bis 3.000 Euro bei rund 120 Quadratmetern und 3.000 bis 6.000 Euro bei rund 200 Quadratmetern.
  • Seriöse Firmen besichtigen vorher kostenlos und machen ein schriftliches Festpreisangebot.
  • Das Haus muss für den Verkauf nicht leer sein. Möblierte Räume wirken bei Besichtigungen oft wohnlicher, und manche Käufer übernehmen Möbel oder die Küche.

Bevor jemand räumt: Das sollten Sie sichern

Am Anfang steht nicht der Container, sondern ein ruhiger Rundgang durch das Haus. Nehmen Sie sich Zeit, am besten mit der Familie. Lebt die Mutter oder der Vater noch, gehören die Dinge ihnen: Beziehen Sie sie in die Entscheidungen ein, so weit es geht.

  • Wichtige Unterlagen: Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Baupläne, Energieausweis, Versicherungen, Rentenbescheide, Testament, Vollmachten, Sparbücher, Steuerunterlagen.
  • Wertsachen: Schmuck, Münzen, Uhren, Bargeld. Erfahrungsgemäss liegen sie oft an unerwarteten Orten, in Büchern, Schuhkartons oder Wäscheschränken.
  • Erinnerungen: Fotos, Briefe, Filme, Bilder der Kinder, Familienrezepte. Was einmal weggeworfen ist, kommt nicht wieder.
  • Was die Familie behalten möchte: Lassen Sie jeden aufschreiben, was ihm wichtig ist, bevor verteilt wird. Das vermeidet später Streit.

Ein Tipp aus der Praxis: Fotografieren Sie die Räume, bevor sie ausgeräumt werden. Auch die Striche am Türrahmen, an denen die Grösse der Kinder abgelesen wurde. Viele Familien sind später froh über diese Bilder.

Schritt für Schritt zur Haushalts­auflösung

  1. Überblick verschaffen: Raum für Raum notieren, was bleibt, was mitkommt und was weg kann. Keller, Dachboden und Garage nicht vergessen, dort steckt oft die meiste Arbeit.
  2. Mitnehmen planen: Zieht der Elternteil in eine kleinere Wohnung oder ins Heim, messen Sie die neuen Räume aus. Das macht die Auswahl leichter: Lieblingssessel, vertraute Bilder, die eigene Bettwäsche.
  3. Verteilen in der Familie: Wer bekommt was? Halten Sie es schriftlich fest.
  4. Verkaufen, verschenken, spenden: Gut erhaltene Möbel finden über Kleinanzeigen, Nachbarn oder die Gebrauchtwarenhäuser der Wohlfahrtsverbände ein neues Zuhause. Bei Antiquitäten, Kunst oder Sammlungen lohnt eine Einschätzung durch einen Fachhändler, bevor etwas weggegeben wird.
  5. Entsorgen: Was übrig bleibt, geht in den Sperrmüll, zum Recyclinghof oder an eine Firma.
  6. Übergabe vorbereiten: Am Ende das Haus besenrein übergeben, Zählerstände notieren, Schlüssel zählen.

Selbst machen oder eine Firma beauftragen?

Selbst ausräumen

Günstiger und persönlicher. Sie brauchen aber Zeit, Helfer, ein Fahrzeug und Kraft. Für ein ganzes Haus sollten Sie mehrere Wochenenden einplanen.

Eine Firma beauftragen

Schnell und körperlich entlastend, oft in wenigen Tagen erledigt. Sinnvoll, wenn die Familie weit weg wohnt oder der Termin drängt.

Häufig ist eine Mischung der beste Weg: Die Familie sichert und verteilt, was ihr wichtig ist, und eine Firma räumt den Rest.

Was kostet eine Haushalts­auflösung?

Die Preise hängen stark von der Menge, dem Zugang und den Entsorgungskosten ab. Als grobe Orientierung nennt das Portal sanier.de (Stand Januar 2026) für Räume mit durchschnittlicher Einrichtung:

ObjektKosten
Keller, rund 20 m²700 bis 1.000 Euro
Dachboden, rund 25 m²500 bis 2.000 Euro
Kleines Einfamilienhaus, rund 120 m²2.000 bis 3.000 Euro
Grosses Einfamilienhaus, rund 200 m²3.000 bis 6.000 Euro

Sehr volle oder stark verschmutzte Häuser können das Doppelte und mehr kosten.

Was den Preis beeinflusst

  • Menge und Art der Gegenstände, Anteil an Sondermüll
  • Zugang: Stockwerke, enge Treppen, Dachboden mit Klappleiter, Hanglage
  • Parkmöglichkeit für den Lastwagen, eventuell Halteverbot
  • Ob eine Endreinigung und der Abbau von Einbauten enthalten sind

Wertanrechnung

Manche Firmen rechnen verwertbare Gegenstände an, die sie weiterverkaufen. Das senkt den Preis. Eine wirklich kostenlose Räumung ist aber nur realistisch, wenn sehr viel Verkäufliches vorhanden ist. Lassen Sie sich die Anrechnung im Angebot einzeln aufführen.

So erkennen Sie seriöse Anbieter

Gute Zeichen

  • Kostenlose Besichtigung vor Ort, bevor ein Preis genannt wird
  • Schriftliches Angebot mit Festpreis und klarer Leistungsbeschreibung
  • Angaben zur Entsorgung und auf Wunsch ein Entsorgungsnachweis
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitsanteil

Warnzeichen

  • „Kostenlose Entrümpelung“ ohne Besichtigung
  • Preis nur mündlich oder nur als unverbindlicher Kostenvoranschlag
  • Barzahlung ohne Rechnung
  • Keine Adresse, nur eine Handynummer
  • Druck, sofort zu unterschreiben

Ein Festpreis gibt Sicherheit. Bei einem Kostenvoranschlag kann der Endpreis höher ausfallen. Holen Sie zwei bis drei Angebote ein und vergleichen Sie, was genau enthalten ist.

Sperrmüll und Recyclinghöfe in der Region

Wer selbst entsorgt, kann die Angebote der kommunalen Abfallwirtschaft nutzen. Zuständig sind:

  • Stadt Freiburg: die ASF, Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg
  • Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, etwa für Müllheim, Bad Krozingen, Staufen und Neuenburg: die Abfallwirtschaft des Landkreises (ALB)
  • Landkreis Lörrach: die Abfallwirtschaft des Landkreises Lörrach
  • Landkreis Waldshut: die Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut

Die Regeln unterscheiden sich von Ort zu Ort. Prüfen Sie vorab auf der Seite Ihres Entsorgers:

  • Wie Sperrmüll angemeldet wird und welche Mengen dabei frei sind
  • Welche Recyclinghöfe aktuell geöffnet sind. Standorte werden immer wieder verlegt oder geschlossen.
  • Wo Farben, Lacke, Batterien und andere Problemstoffe abgegeben werden
  • Dass Recyclinghöfe Mengen von Privatleuten annehmen, Firmen aber meist gesondert bezahlen müssen

Fest eingebaute Teile wie Türen, Fenster, Bodenbeläge oder Sanitär gehören in der Regel nicht in den Sperrmüll.

Muss das Haus für den Verkauf leer sein?

Nein. Viele denken, sie müssten erst alles ausräumen, bevor sie verkaufen können. Das Gegenteil ist oft besser:

  • Besichtigungen: Ein eingerichtetes, aufgeräumtes Haus wirkt wohnlicher als leere Räume. Käufer können sich besser vorstellen, wie sie dort leben.
  • Übernahme durch den Käufer: Einbauküche, Gartengeräte oder einzelne Möbel übernehmen Käufer häufig gern. Halten Sie das im Kaufvertrag fest.
  • Zeitplan: Die Räumung muss erst bis zum Übergabetermin erledigt sein. Den Termin können Sie im Kaufvertrag so legen, dass genug Zeit bleibt.

Vereinbaren Sie im Kaufvertrag genau, in welchem Zustand das Haus übergeben wird, zum Beispiel „geräumt und besenrein“, und was ausdrücklich zurückbleibt.

Lassen sich die Kosten von der Steuer absetzen?

Unter Umständen. Arbeitskosten für Dienstleistungen im eigenen Haushalt können als haushaltsnahe Dienstleistung die Steuer mindern (§ 35a EStG), etwa beim eigenen Umzug. Für das Ausräumen eines anderen Haushalts, zum Beispiel desjenigen der Eltern, gilt das in der Regel nicht. Bewahren Sie die Rechnung auf und fragen Sie Ihre Steuerberaterin.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Haushalts­auflösung?

Eine Firma räumt ein durchschnittlich eingerichtetes Einfamilienhaus oft in ein bis drei Tagen. Wer selbst räumt, braucht meist mehrere Wochenenden. Planen Sie die Zeit davor für das Sichten und Verteilen ein, sie dauert oft länger als das Räumen selbst.

Wer zahlt die Haushalts­auflösung?

Grundsätzlich der Eigentümer, also der Elternteil selbst oder nach einem Todesfall die Erben. Wird das Haus verkauft, lassen sich die Kosten aus dem Erlös begleichen.

Was passiert mit Möbeln, die niemand will?

Gut erhaltene Stücke nehmen oft Gebrauchtwarenhäuser oder soziale Einrichtungen, manche holen auch ab. Was niemand mehr nutzen kann, geht in den Sperrmüll oder an den Recyclinghof.

Quellen

  1. sanier.de: Kosten und Tipps, eine Wohnung oder ein Haus entrümpeln lassen (Stand 19.01.2026)
  2. immowelt: Haushalts­auflösung (Stand 24.03.2026)
  3. kommunalforum.de: Wohnungsauflösung, Abfallsatzung und Wertstoffhof
  4. § 35a EStG: Steuerermässigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach bestem Wissen zum genannten Stand. Er ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder sozialrechtliche Beratung im Einzelfall. Gesetze, Beträge und Angebote können sich ändern.