Das Wichtigste in Kürze

  • „Betreutes Wohnen“ ist kein geschützter Begriff. Was genau enthalten ist, steht allein im Vertrag.
  • Sie zahlen Miete oder Kaufpreis, Nebenkosten und eine monatliche Pauschale für Grundleistungen. Diese Pauschale fällt auch an, wenn Sie die Leistungen kaum nutzen.
  • Im Landkreis Lörrach gibt es Anlagen in fast allen grösseren Gemeinden, von Lörrach und Weil am Rhein über Rheinfelden bis ins Wiesental.
  • Gute Wohnungen sind oft vergeben. Wer früh fragt und sich vormerken lässt, hat mehr Auswahl.
  • Der Umzug lässt sich mit dem Verkauf des Hauses abstimmen, zum Beispiel über einen späteren Übergabetermin im Kaufvertrag.

Was ist betreutes Wohnen?

Beim betreuten Wohnen leben Sie in einer eigenen, meist barrierefreien Wohnung und können bei Bedarf Hilfe in Anspruch nehmen. Sie bleiben Mieterin oder Mieter, manchmal auch Eigentümer, und führen Ihren Haushalt selbst. Das unterscheidet betreutes Wohnen grundlegend vom Pflegeheim.

Der Begriff ist gesetzlich nicht geschützt. Deshalb sehen die Angebote sehr unterschiedlich aus. Üblich ist eine Aufteilung in zwei Teile:

  • Grundleistungen, die alle Bewohner pauschal bezahlen. Typisch sind ein Hausnotruf, eine feste Ansprechperson vor Ort, Hausmeisterdienste und Beratung.
  • Wahlleistungen, die Sie nur bei Bedarf dazubuchen, zum Beispiel Reinigung, Wäsche, Mittagessen, Einkaufshilfe oder ambulante Pflege.

Im Seniorenratgeber des Landkreises Lörrach heisst es dazu nüchtern: Eine betreute Altenwohnung kann ein Pflegeheim „in der Regel nicht in vollem Umfang und auf Dauer“ ersetzen. Wird später viel Pflege nötig, kommt ein ambulanter Pflegedienst ins Haus. Einige Anlagen bieten auch sogenanntes Pflegewohnen oder Servicewohnen mit mehr Unterstützung an.

Die Wohnformen im Überblick

WohnformFür wenPflege
AltenwohnungSelbstständige ältere Menschen, die barrierearm wohnen möchtenNur von aussen, über einen Pflegedienst
Betreutes Wohnen oder ServicewohnenWer weitgehend selbstständig ist und Sicherheit sowie Hilfe bei Bedarf möchteÜber einen Pflegedienst, oft in der Anlage vorhanden
Ambulant betreute WohngemeinschaftWer nicht allein leben möchte oder kann, zum Beispiel bei DemenzRund um die Uhr durch einen Pflegedienst
PflegeheimWer dauerhaft umfassende Pflege brauchtVollständig durch das Heim

Welche Anlagen gibt es im Landkreis Lörrach?

Die folgende Übersicht stammt aus dem Seniorenratgeber „Älter werden heute“ des Landkreises Lörrach (11. Auflage, 2019). Sie zeigt, wie breit das Angebot verteilt ist. Seitdem können Anlagen dazugekommen sein, Träger gewechselt oder Wohnungszahlen sich geändert haben. Bitte fragen Sie deshalb direkt beim Träger oder beim Pflegestützpunkt nach dem aktuellen Stand.

OrtAnlageTräger laut LandkreisWohnungen
LörrachWohnresidenz am EngelplatzSt. Fridolin41
LörrachWohnanlage am EngelplatzHeuer & Heuer42
LörrachMartinshaus (Servicewohnungen)Evangelisches Altenwerk34
LörrachSeniorenwohnanlage PestalozzistrasseEvangelisches Altenwerk32
LörrachKarl-Herbster-Strasse 5 (Pflegewohnungen)Evangelisches Altenwerk60
LörrachKarl-Herbster-Strasse 11Heuer & Heuer25
LörrachGEVITA Residenz (betreutes Wohnen und Pflegewohnen)GEVITA101
LörrachSeniorenwohnanlage „Schwalbenäscht“Baugenossenschaft Lörrach50
LörrachWohnanlage „Martinshof“Baugenossenschaft Lörrach22
Lörrach HauingenWohnanlage „Siegmeer“Städtische Wohnbau Lörrach5
Weil am RheinSeniorenwohnanlage „Erlenhof“Heuer & Heuer60
Weil am RheinSeniorenwohnanlage „Läublinpark“Heuer & Heuer10
Weil am RheinWohnen mit Pflege an der RömerstrasseHeuer & Heuer30
Weil am RheinWohnen für Senioren, mehrere HäuserWohnbau Weil am Rhein160
Rheinfelden (Baden)Betreutes Wohnen MüssmattstrasseWohnbau Rheinfelden74
Rheinfelden (Baden)Wohnpark Carl FürstenbergWohnbau Rheinfelden43
Grenzach-WyhlenSenioren-WohnparkIMPLAN84
SchopfheimSeniorenwohnanlage „Schärers Au“Städtische Wohnbau Lörrach40
SchopfheimSeniorenhaus Schopfheim (Servicewohnungen)Mühlehofk. A.
SteinenSeniorenzentrum MühlehofMühlehof46
KandernWohnpark an der KanderHeuer & Heuer25
BinzenSeniorenwohnanlage „Sonne“Evangelisches Altenwerk41
Efringen-KirchenSeniorenwohnanlage „Laube“Heuer & Heuer21
Bad BellingenWohnen und leben am KurparkHeuer & Heuer35
InzlingenSeniorenwohnanlage SonnhaldeGemeinde Inzlingen16
SchwörstadtBetreutes Wohnen SchwörstadtFrank GbR6
Zell im WiesentalSeniorenwohnanlageStadt Zell im Wiesental41

Quelle: Landkreis Lörrach, „Älter werden heute“, 11. Auflage 2019, Abschnitt 5.7. Ein Teil der Angebote sind Altenwohnungen ohne festen Betreuungsvertrag. Dazu kommen ambulant betreute Wohngemeinschaften, etwa in Lörrach und Weil am Rhein.

Was kostet betreutes Wohnen?

Eine Gesamtzahl, die für alle passt, gibt es nicht. Die Kosten setzen sich aus mehreren Teilen zusammen, die Sie sich einzeln nennen lassen sollten:

  1. Miete oder Kaufpreis. Barrierefreie Wohnungen kosten meist etwas mehr als vergleichbare Wohnungen in der Umgebung. Pflege.de nennt etwa 10 bis 20 Prozent Aufschlag. Als Vergleich dient der örtliche Mietspiegel.
  2. Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Strom, meist nach Verbrauch.
  3. Pauschale für die Grundleistungen. Sie wird monatlich fällig, ob Sie die Leistungen nutzen oder nicht. Die Höhe unterscheidet sich von Anlage zu Anlage deutlich.
  4. Wahlleistungen wie Essen, Reinigung oder Pflege, abgerechnet nach Nutzung.

Manche Träger verlangen zusätzlich ein Wohndarlehen, das beim Auszug zurückgezahlt wird. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.

Wer hilft bei der Finanzierung?

  • Pflegekasse: Die Miete übernimmt sie nicht. Mit einem Pflegegrad gibt es aber Leistungen für die Pflege, einen Zuschuss zum Hausnotruf und den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat für anerkannte Hilfen im Alltag.
  • Wohngeld: Bei geringem Einkommen kann ein Anspruch bestehen. Zuständig ist die Wohngeldstelle der Stadt oder des Landratsamts.
  • Sozialamt: Reichen Einkommen und Vermögen nicht, kann das Sozialamt angemessene Kosten übernehmen. Klären Sie das unbedingt vor dem Umzug.

Gut zu wissen: Wer ein eigenes Haus besitzt, bekommt in der Regel erst dann Unterstützung vom Sozialamt, wenn das Vermögen aufgebraucht ist. Ein Haus, das nach dem Umzug leer steht, zählt dabei meist als Vermögen. Mehr dazu im Ratgeber Pflegeheim und das eigene Haus.

Worauf Sie vor dem Vertrag achten sollten

Die folgenden Punkte stützen sich auf die Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums und des Landkreises Lörrach. Nehmen Sie die Liste zur Besichtigung mit.

  • Gibt es einen eigenen Mietvertrag und einen eigenen Betreuungsvertrag? Lassen sich beide getrennt kündigen?
  • Welche Grundleistungen sind in der Pauschale enthalten, und wie oft? Vorsicht bei unbestimmten Worten wie „regelmässig“ oder „bei Bedarf“.
  • Welche Preise gelten für Wahlleistungen? Sie sollten im Vertrag stehen.
  • Ist der Mietvertrag unbefristet, und ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgeschlossen?
  • Ist die Wohnung wirklich barrierefrei? Achten Sie auf die Angabe DIN 18040 Teil 2 statt nur „altersgerecht“.
  • Hält der Anbieter die DIN 77800 für betreutes Wohnen ein? Der Landkreis Lörrach nennt sie als Hinweis auf Qualität.
  • Wer ist im Notfall nachts und am Wochenende erreichbar?
  • Was passiert, wenn die Pflege mehr wird? Kann ein Pflegedienst ins Haus kommen, gibt es eine Pflegewohngruppe in der Nähe?
  • Wie lang ist die Warteliste, und wie werden Wohnungen vergeben?

Wer berät kostenlos und neutral?

Bevor Sie Anlagen besichtigen, lohnt sich ein Gespräch beim Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach. Er berät kostenlos und unabhängig zu allen Fragen rund um Pflege und Wohnen im Alter, auch schon bevor eine Pflegebedürftigkeit besteht.

Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach

Chesterplatz 9, 79539 Lörrach
Telefon 07621 410-5033

Angaben laut Seniorenratgeber des Landkreises. Im selben Haus bietet der ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung eine ehrenamtliche Wohnberatung mit Hausbesuch an. Bitte erfragen Sie die aktuellen Sprechzeiten telefonisch.

Und was passiert mit dem eigenen Haus?

Für die meisten ist das die schwierigste Frage. Oft wird eine Wohnung kurzfristig frei, und dann muss es schnell gehen. Drei Wege sind üblich:

Verkaufen

Der Erlös finanziert die neue Wohnung und schafft Reserven. Den Übergabetermin kann man im Kaufvertrag so legen, dass er zum Umzug passt.

Vermieten

Bringt laufende Einnahmen, aber auch Arbeit, Instandhaltung und Verantwortung als Vermieter, oft aus der Ferne.

In der Familie behalten

Möglich, wenn ein Kind einziehen möchte. Klären Sie früh die Finanzen und die Erbfolge, damit sich Geschwister fair behandelt fühlen.

Unsere Erfahrung: Wer den Verkauf vorbereitet, bevor eine Wohnung frei wird, entscheidet in Ruhe und muss im entscheidenden Moment nicht unter Zeitdruck verkaufen. Dazu gehört, die Unterlagen zum Haus zusammenzutragen, den Wert realistisch einzuschätzen und mit der Familie zu sprechen.

Häufige Fragen

Ab wann sollte man sich um eine Wohnung kümmern?

Früher als man denkt. Viele Anlagen führen Wartelisten. Wer sich mit Anfang oder Mitte 70 informiert, kann in Ruhe vergleichen und entscheidet nicht erst, wenn es gesundheitlich eilt.

Kann ich im betreuten Wohnen bleiben, wenn ich pflegebedürftig werde?

Oft ja, solange die Pflege über einen ambulanten Pflegedienst möglich ist. Bei sehr hohem Pflegebedarf, etwa nachts, stösst das betreute Wohnen an Grenzen. Fragen Sie vorher, welche Lösungen die Anlage dann anbietet.

Muss ich mein Haus verkaufen, um ins betreute Wohnen zu ziehen?

Nein, das ist keine Voraussetzung. Viele verkaufen trotzdem, weil das Haus leer stehen würde und der Erlös die neue Wohnung finanziert. Ob Verkaufen, Vermieten oder Behalten besser passt, hängt von Ihrer Situation ab.

Zahlt die Pflegekasse die Pauschale für die Grundleistungen?

Nein, die Pauschale zahlen Sie selbst. Mit Pflegegrad können aber einzelne Leistungen bezuschusst werden, etwa der Hausnotruf, und für Hilfen im Alltag lässt sich der Entlastungsbetrag einsetzen.

Quellen

  1. Landkreis Lörrach: Älter werden heute, Seniorenratgeber, 11. Auflage 2019
  2. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de: Betreutes Wohnen
  3. Lebenslagen Text „Betreutes Wohnen“, freigegeben vom Sozialministerium Baden-Württemberg am 17.12.2025
  4. pflege.de: Betreutes Wohnen, Kosten und Finanzierung

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach bestem Wissen zum genannten Stand. Er ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder sozialrechtliche Beratung im Einzelfall. Gesetze, Beträge und Angebote können sich ändern.